„Was denn? Stell dich nicht so an! Dauert auch nicht lange..“ Regelmässige RadlerInnen kennen diese Situation – lasst uns doch einfach mal zurückspiegeln wie rücksichtslos parken auf dem Fahrradweg oder Radstreifen ist…
Im Prinzip ist es doch ganz einfach an die Spielregeln zu halten – die Straßenverkehrs-Ordnung gilt für alle* die am Straßenerkehr teilnehmen:  (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Diese gedankenlose Bequemlichkeit einzelner ist gefährlich für alle VerkehrsteilnehmerInnen. Punkt.

*Da ich schon ahne was kommt : Ja, auch eine CriticalMass ist in Ordnung – denn diese Gruppe an RadlerInnen im Straßenverkehr gelten als Verband. Wer dies nachlesen möchte: „Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 27 Verbände (1) Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. Mehr als 15 Rad Fahrende dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Kinder- und Jugendgruppen zu Fuß müssen, soweit möglich, die Gehwege benutzen.“