Welch Überraschung! Natürlich wird man in Düsseldorf nicht einfach so zu einer angemeldeten Kundgebung  durchgelassen – dies hat in meinem Fall unterschiedliche Gründe (a) Trillerpfeife am Hals (der Sherlock in Uniform ordnet eine dann dem „linksextremen“ Spektrum zu) und (b) man hat einen Beutel bzw eine Tasche mit auf die Kundgebung gebracht. Zwei untrügliche Indizien die einem als Gegendemonstranten klassifizieren – Wow! Anyway. Der Zuweg zur Kundgebung gestaltete sich auch danach schwieriger als erwartet – es mussten erst Anwälten vor dem OVG Münster den Zutritt einklagen… wo sind wir denn hier? Angemeldete Kundgebung – Zutritt gewähren. Ist doch eigentlich nicht so schwierig?! Und auch mit einem rechtskräftigen Urteil wurde der Weg nicht frei gemacht – da nach einem Ermessensspielraum gesucht wurde. Der neueste Clou der Polizei sind Kundgebung ohne Zutritt für Kundgebungsteilnehmer – also bei „Linken“ und „Linksalternativen“… dies gilt natürlich nicht für „Nazis“, „Hooligans“ und „Rechtsradikale“.