karmatascheEin Student aus Fürth hat eine „Ticket-Sharing-Tasche“ aka „Karmatasche“ entworfen (Artikel in der SZ zum Thema), in die noch nicht abgelaufene Einzelfahrscheine geworfen werden können (Bastelvorlage ) Kleine einfache Geste, aber nicht erlaubt. Die Idee des Fahrscheinsharings (quasi das Equivalent zum Parkschein verschenken) – also die Weitergabe eines abgestempelten, gültigen Einzelfahrscheins für U- oder S-Bahn – ist juristisch nicht möglich. Denn, ein Einzelticket gilt für eine Person und für eine Fahrt, diese Endet sobald der Fahrgast das Fahrzeug verlässt… Hmpf. Egal – trotzdem eine schöne Idee 🙂