„Ticket-Sharing-Tasche“

karmatascheEin Student aus Fürth hat eine „Ticket-Sharing-Tasche“ aka „Karmatasche“ entworfen (Artikel in der SZ zum Thema), in die noch nicht abgelaufene Einzelfahrscheine geworfen werden können (Bastelvorlage ) Kleine einfache Geste, aber nicht erlaubt. Die Idee des Fahrscheinsharings (quasi das Equivalent zum Parkschein verschenken) – also die Weitergabe eines abgestempelten, gültigen Einzelfahrscheins für U- oder S-Bahn – ist juristisch nicht möglich. Denn, ein Einzelticket gilt für eine Person und für eine Fahrt, diese Endet sobald der Fahrgast das Fahrzeug verlässt… Hmpf. Egal – trotzdem eine schöne Idee 🙂

Autor: MiK

Kurz was über mich: "Ich bin mit meinem bisschen Mensch sein derartig ausgelastet - zum Deutsch sein komm' ich ganz selten."(Volker Pispers)

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