„Kostenloser Internetzugang für alle und überall“ dazu muss aber die „Störerhaftung“ (Internetprovider haften nicht für das was ihre Kunden im Internet machen) neu geregelt werden, denn bei Hotspots im Cafe oder bei Nutzern des Projektes Freifunk ist dies nicht eindeutig geregelt… der aktuell eingeschlagene Weg der Bundesregierung für eine Änderung des Telemediengesetzes ist aber leider stuss. Lesenswert ist die Stellungnahme der FREIFUNK Initiative dazu: „WLAN-Gesetzesentwurf der Bundesregierung (§ 8 TMG) würde zu mehr Rechtsunsicherheit und einem negativen Effekt auf die Verbreitung von Funknetzwerken führen“ In Deutschland haften aktuell „Störer“ (unabhängig davon ob sie es verschulden) immer für das, was die Gäste ihre Funknetzwerke (WLANs) im Internet tun – diese WLAN-Störerhaftung verhindert somit einen freien Netzzugang für alle, denn dadurch lassen sich offene WLANs nicht betreiben, ohne Abmahnungen zu riskieren.